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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

I.  Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden

    AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,

    Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des

    Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme 

    des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei

    Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird 

    hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen

    keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne 

    ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote,

    Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich 

    abweichende Regelungen getroffen werden.

 

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten

    während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom

    Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung

    der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

    Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf

    nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des

    vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des

    Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der

    Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für

    Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem

    Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch

    den Fotografen ausgewählt.

4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen

    keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als

    vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

 1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in 

     welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten

     insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

 2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten

     Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5

     Urheberrechtsgesetz handelt.

 3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind

     eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

 4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in

     dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

 5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es

     an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und

     technischen Verarbeitung weitergeben.

 6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder

     Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach

     Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,

     vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

IV. Nutzungsrechte

 1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen

     Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale

     Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt

     auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines

     vergleichbaren Printobjektes.

 2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte

     oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen

     Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

 3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige

     Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der

     Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde 

     angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung

     ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial

     ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt

     worden ist.

 4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,

     Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen

     ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

   - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,

     produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen

     Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des

     Bildmaterials,

  -  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf

     Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder

     elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher,

     Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und

     Verwaltung des Bildmaterials gem.Ziff.III 5. AGB dient,

  -  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern,

     jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-

     Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um 

     interne elektronische Archive des Kunden handelt),

  -  die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der

     Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf

     Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

 5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch

     elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten

     Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur

     bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht

     abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

 6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder

     teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu

     übertragen.

     Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur

     gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen

     vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

 7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung

     der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus

     dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

 

V.  Haftung

1.  Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten

     abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend

     unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten

     über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der

     bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungs-

     genehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde

     trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten

     Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2.  Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde

     für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

VI. Honorare

 1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es

     sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft 

     Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen

     Mehrwertsteuer.

 2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem

     vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.

 3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und

     Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,

     erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten

     des Kunden.

 4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion

     in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung

     fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen

     entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

 

 5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

     Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei

     Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentations-

     zwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von

     mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

 6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit

     unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

     Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen

     Gegenforderungen.

 

VII. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der

      Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate

      nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei

      Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen

      Genehmigung des Fotografen.

  2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw.

      sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand

      und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

  3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen

      Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung 

      oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial

      spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem

      Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw.

      sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser

      Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

  4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten

      in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder

      der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)

      Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für

      jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu

      zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht

      zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das

      vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

IX. Allgemeines

 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch

     bei Lieferungen ins Ausland.

 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

     Schriftform.

 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen

     dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien

     verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende

     wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich

     und juristisch am nächsten kommt.

 4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der

     Wohnsitz des Fotografen.

 

Quelle: Verdi